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Gremien
  • Kuratorium

    Das Stiftungskuratorium besteht laut Satzung aus mindestens fünf Mitgliedern, die nach ihrer Ausbildung und ihrer gesellschaftlichen Stellung über die für ein derartiges Amt erforderliche fachliche und persönliche Qualifikation verfügen müssen. Mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Stiftungskuratoriums müssen Gesellschafter von Familienunternehmen, deren Ehegatten oder Mitglieder der Geschäftsführung eines Familienunternehmens sein, auch ehemalige.

    Das Stiftungskuratorium hat folgende Aufgaben: Beratung und Überwachung des Stiftungsvorstandes, alljährliche Entlastung des Stiftungsvorstandes, Prüfung und Feststellung des vom Stiftungsvorstand vorgelegten Jahresabschlusses und des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszweckes, Zustimmung zu genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäften. Es tritt mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung zusammen.

Copyright Fotos: Stiftung Familienunternehmen / Thorsten Jochim / Marco Urban / Werner Schüring

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