Erbschaftsteuer: Mehrheit der Unternehmen lehnt Einheitssteuer ab

Betriebe plädieren für Unterscheidung von Privat- und Betriebsvermögen

Eine aktuelle Umfrage unter Familienunternehmen zeigt, dass die diskutierten Änderungen bei der Erbschaftsteuer private Investitionen verringern und die Bereitschaft zur Betriebsübernahme mindern. Gleichzeitig steigt die Motivation, Unternehmen zu verkaufen. Die Hälfte der Befragten stimmt für einen Erhalt des aktuellen Status Quo.

Das Bild zeigt eine Grafik. Diese geht auf derzeit diskutierte mögliche Lösungen einer Neuregelung der Erbschaftsteuer ein, beziehungsweise wie die befragten Unternehmen diese Lösungen bewerten. Ein Ergebnis: Rund 50 Prozent der Befragten Unternehmen wünschen sich eine Beibehaltung des Status quo bei der derzeitigen Erbschaftsteuer.

München, den 7. April 2026. Beim Thema Erbschaftsteuer ist das Meinungsbild der Unternehmen eindeutig: Rund 85 Prozent der befragten Unternehmen sind davon überzeugt, dass bei der Erbschaftsteuer wie bisher zwischen Privat- und Betriebsvermögen unterschieden werden muss. Befragt nach ihrer Präferenz sagt rund die Hälfte der Unternehmen (50 Prozent), sie finde es „sehr gut“ und „gut“, wenn es beim „Status quo“ mit Verschonungsregeln für Betriebsvermögen wie Fabriken, Maschinen und Patenten bleibt. Etwa 28 Prozent der Unternehmen sind neutral. Zehn Prozent sind mit den geltenden Regeln grundsätzlich unzufrieden. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des ifo-Instituts im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen. An der Umfrage haben sich mehr als 900 Familienunternehmen aller Größenklassen beteiligt.

Familienunternehmen lehnen Flat-Tax ab
Klar fällt das Votum zu möglichen Reformmodellen aus. Die Unternehmen lehnen mehrheitlich Vorschläge aus Politik und Wissenschaft ab, die einen einheitlichen Steuersatz (Flat Tax) für alle Erbschaften vorsehen. Dieses Flat-Tax-Modell bewerten knapp drei Viertel aller Unternehmen negativ. Bei diesem Ansatz würde nicht mehr zwischen Privat- und Betriebsvermögen unterschieden. Auch Stundungsmodelle, die ein Abtragen der Steuerschuld über mehrere Jahre vorsehen, überzeugen die Unternehmen nicht: 72 Prozent lehnen sie ab.

Aus der Befragung geht hervor, dass sich die Unternehmen auf die geltenden Erbschaftsteuerregeln eingestellt haben. Knapp zwei Drittel der befragten Unternehmen sagen, in der Vergangenheit seien sie durch die Erbschaftsteuer nicht zu stark in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt worden. Für die Zukunft befürchten mehr als die Hälfte steigende Belastungen.

Das Bild zeigt eine Grafik. Die Grafik zeigt die Auswirkungen bei den Unternehmen, wenn im Rahmen von Erbschaftsteuern die Verschonung des Betriebsvermögens wegfällt. Von den Befragten Unternehmen geben beispielsweise 77,4 Prozent an, dass im Falle des Wegfalls der Vorschonung von Betriebsvermögen die Bereitschaft zur Nachfolge sinkt. 81,1 Prozent geben an, dass Investitionen sinken.

Höhere Erbschaftsteuern mindern Bereitschaft zur Nachfolge
Die Befragung zeigt, welche Bedeutung die Erbschaftsteuer für den Generationswechsel in den Betrieben hat. 77 Prozent der Unternehmen meinen, bei höheren Erbschaftsteuern würde die Bereitschaft in der Familie zur Nachfolge im Betrieb sinken. Dabei besitzt Deutschland eine große Vielfalt an Familienunternehmen, die oft seit mehreren Generationen erfolgreich sind. Bei ihnen wird die Nachfolge immer mehr zum Thema. 46 Prozent sagen, in den nächsten drei Jahren stünden Anteilsübertragungen durch Nachfolge an – das sind drei Prozentpunkte mehr als bei der Befragung von vor drei Jahren.

Befragt nach den Folgen höherer Erbschaftsteuern, erwarten 81 Prozent der Unternehmen sinkende Investitionen. Außerdem rechnen mehr als zwei Drittel bei höheren Erbschaftsteuern damit, dass die Wahrscheinlichkeit eines Verkaufs des Betriebs steigt.

Datum
7.4.2026, München

Neuigkeiten zu verwandten Themen

Unsere Webseite benutzt eine Anzahl von Cookies um die Nutzererfahrung für Sie zu verbessern. Lesen Sie hier mehr über diese Cookies.
Wenn Sie ablehnen, werden Ihre Informationen beim Besuch dieser Website nicht erfasst. Ein einzelnes Cookie wird in
Ihrem Browser verwendet, um daran zu erinnern, dass Sie nicht nachverfolgt werden möchten.