Familienunternehmen entrichten die Hälfte der Unternehmenssteuern in Deutschland

Belastung steigt überproportional

München, den 19. Oktober 2021. Die Bedeutung der Unternehmenssteuern hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. So ein zentrales Ergebnis einer Studie der Stiftung Familienunternehmen, die vom ifo Institut erstellt wurde. Berücksichtigt werden die Unternehmenssteuern im Rahmen von Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag.

Der Untersuchung zufolge zahlten Familienunternehmen in den Jahren 2010 bis 2018 etwa 67 Milliarden Euro pro Jahr an Unternehmenssteuern in Deutschland. Das sind in etwa 48 Prozent des Gesamtaufkommens an Unternehmenssteuern. Auf die 500 größten Familienunternehmen entfielen davon rund 12 Milliarden Euro, also ein knappes Fünftel.

Niedrige Unternehmensteuersätze essenziell für Wachstum

„Der Abbau der durch die Bewältigung der Corona-Pandemie entstandenen Staatsverschuldung wird nur durch Wirtschaftswachstum zu bewältigen sein“, sagt Prof. Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen. „Die beste Voraussetzung dafür sind niedrigere Unternehmenssteuersätze. Die Unternehmenssteuerreform 2008 hat Unternehmen Luft zum Wachstum gegeben. Es ist in der aktuellen Krisensituation essenziell, auch wieder steuerliche Wachstumsimpulse zu setzen.“

Deutschland gilt im internationalen Vergleich als Hochsteuerland. Im Länderindex Familienunternehmen, der die Attraktivität von 21 Industriestaaten auf Basis objektiver Daten bemisst, liegt Deutschland in der Kategorie Steuern sogar auf dem vorletzten Platz. Eine frühere Unternehmensbefragung im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen wies bereits nach, dass niedrigere Steuern die Investitionsbereitschaft von Familienunternehmen stärken würden.

Durchschnittliche Belastung von fast 38 Prozent

 
Die Studie zeigt, dass große Familienunternehmen besonders stark besteuert werden. Die durchschnittliche Steuerbelastung der 500 größten deutschen Familienunternehmen liegt schon auf Unternehmensebene bei etwa 28 Prozent. Unter Berücksichtigung der Steuern auf Gesellschafterebene (Einkommensteuer der Gesellschafter von Personengesellschaften bzw. Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften) errechnet sich eine durchschnittliche Belastung von fast 38 Prozent. Erträge der Dax-Konzerne, die keine Familienunternehmen sind, werden unter Berücksichtigung der Besteuerung der Gesellschafter dagegen nur mit gut 26 Prozent belastet.

Familieunternehmen steuerlich benachteiligt

„Familienunternehmen leisten einen Großteil der Steuerlast in Deutschland. Gleichwohl werden sie in der Praxis steuerlich erheblich gegenüber den Konzernen im anonymen Streubesitz benachteiligt“, sagt Stiftungsvorstand Kirchdörfer. „Es ist deswegen Zeit, dass wir nach Jahren steigender Steuerbelastung nun wieder eine Kehrtwende einleiten und gerade auf dem Weg aus der Corona-Krise für Entlastungen sorgen, statt über Steuererhöhungen zu sprechen.“

Auch Personengesellschaften werden gegenüber Kapitalgesellschaften schlechter gestellt. Unter Berücksichtigung der Besteuerung der Gesellschafter liegt die Steuerbelastung der Personalgesellschaften im Kreis der TOP 500 Familienunternehmen mit etwa 41,5 Prozent um rund sechs Prozentpunkte über der Belastung der als Kapitalgesellschaft geführten Familienunternehmen (etwa 35,5 Prozent).

Problem vor allem bei thesaurierten Gewinnen

 
Die Benachteiligung von Personengesellschaften gilt insbesondere dann, wenn sie Gewinne thesaurieren, also im Unternehmen behalten. Die thesaurierten Gewinne unterliegen den individuellen Steuersätzen der Gesellschafter, die deutlich höher sind als die Belastung nicht ausgeschütteter Gewinne in Kapitalgesellschaften. Die durch die Unternehmenssteuerreform in das Einkommensteuergesetz eingefügte Sonderregel für thesaurierte Gewinne in Personenunternehmen wird von den Unternehmen kaum genutzt, da sie zu einer noch höheren Gesamtbelastung führen kann und großen Aufwand verursacht, wie die Studie anhand einer Umfrage unter den betroffen Unternehmen belegt. 62 Prozent der Familienunternehmen in Deutschland sind Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften. Bei den Familienunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern liegt der Anteil bei einem Viertel.

Datum
19.10.2020, München

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