Implementative Steuerung als politische Lenkung der Unternehmerfreiheit
- Herausgeber
- Stiftung Familienunternehmen
- Veröffentlichung
- München, 2025
- Isbn
- 978-3-948850-62-3
Mit Blick auf gemeingesellschaftliche Ziele wie Klimaneutralität oder der Achtung von Menschenrechten werden mit Compliance- und ESG-Vorgaben Unternehmen in Deutschland und der EU von den Gesetzgebern zunehmend in die Verantwortung genommen.
Durch Gesetze wie etwa dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder seinem europäischen Pendant, der "Corporate Sustainability Due Diligence Directive" (CSDDD), werden Unternehmen zu Überwachungssystemen, Berichtspflichten oder anderen organisatorischen Vorkehrungen verpflichtet. Ihr Recht, unter Beachtung klarer Rechtsgrenzen eigenverantwortlich über unternehmenseigene wirtschaftliche, technische und finanzielle Ressourcen zu verfügen, wird damit vom Gesetzgeber missachtet. Hinzu kommen die gesetzlich festgeschriebene Überwachung und Kontrolle der Compliance-Vorgaben. Hier müssen Unternehmen mit staatlichen oder zivilgesellschaftlichen Akteuren wie Non-Governmental Organizations (NGOs) zusammenarbeiten und werden zur Kooperation gezwungen. Auch das ist ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit.
Der beschriebene Steuerungsansatz des Gesetzgebers führt also zu erheblichen rechtsmethodischen Problemen: Unternehmerische Grundrechte, wie sie in Art. 12 GG und Art. 16 der Europäischen Grundrechte-Charta festgelegt sind, werden von der EU-Kommission sowie der deutschen Bundesregierung deutlich unterschlagen. In der Folge drohen das deutsche LkSG sowie die europäische CSDDD zu einer rechtsstaatlich und grundrechtlich nicht mehr handhabbaren unternehmerischen Freiheitseinschränkung zu werden.
Die Gesetzgeber haben inzwischen erkannt, dass die "Über-Regulierung" der Unternehmen ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit deutlich verschlechtert. Auf EU-Ebene soll deshalb mit dem sogenannten Omnibuspaket die Verhältnismäßigkeit der Auflagen wiederhergestellt werden. Doch reicht der Schaden über das Einbußen von Wettbewerbsfähigkeit hinaus. Die Studie zeigt auf, dass die aktuellen Steuerungsansätze des Gesetzgebers und die damit verbundene Einengung unternehmersicher Dispositionsfreiheit als Grundrechtseingriff zu bewerten sind.