Mut zum Gesetz auf Zeit

Wie befristete Gesetze und wirksame Evaluierungen Bürokratie senken können
Herausgeber
Stiftung Familienunternehmen
Veröffentlichung
München, 2026
Autoren
Dr. Anja Hoffmann, LL.M. Eur., Dr. Matthias Kullas
Isbn
978-3-948850-78-4

Bürokratie ist ein zentrales Investitions- und Innovationshemmnis in Deutschland. Damit sich das ändert, muss Bürokratie neu gedacht werden. Diese Studie plädiert für zeitlich befristete Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Internationale Erfahrungen zeigen, dass verbindliche und konsequent umgesetzte Evaluierungen im Rahmen von Sunset-Klauseln bürokratische Belastungen wirksam reduzieren können.

Was sind Sunset-Klauseln?

Sunset-Klauseln sind Bestimmungen in Rechtsvorschriften, die festlegen, dass diese Vorschriften nach einer bestimmten Frist automatisch außer Kraft treten, es sei denn, man beschließt ausdrücklich, sie unverändert oder angepasst weiterzuführen.

Der Begriff entstand in den 1970er Jahren in den USA: Gesetze verlieren ihre Gültigkeit, ähnlich wie die Sonne am Horizont verschwindet.

Wo gibt es gute Beispiele und wertvolle Erfahrungen im Ausland?

Die US-amerikanischen Staaten Idaho und Virginia sowie Australien und Südkorea zum Beispiel wenden Sunset-Klauseln bereits an und evaluieren damit unterschiedliche Rechtsvorschriften systematisch und verbindlich - von einer politisch hoch angesiedelten Stelle überwacht.

In allen Staaten sind die Ergebnisse der Überprüfungen öffentlich zugänglich. Auch die Erfolge oder Misserfolge beim Bürokratieabbau werden offengelegt. Der Abbau von Bürokratie hat in diesen Ländern oberste Priorität.

Wie sollte der deutsche Gesetzgeber Sunset-Klauseln implementieren?

Das Forscherteam schlägt Deutschland folgenden Weg zur Implementierung von Sunset-Klauseln vor:

  1. Sunset-Klauseln mit Evaluierungsverpflichtung schrittweise bei Verordnungen und Verwaltungsvorschriften einführen und anschließend auch bei Gesetzen anwenden.
  2. Bürokratieabbau explizit als Evaluierungsziel verankern. Jede Evaluierung muss ein verbindliches „Bürokratieabbau-Modul“ enthalten.
  3. Evaluierungen verhältnismäßig, datenbasiert und nach verbindlichen Qualitätsstandards durchführen.
  4. Ein verpflichtendes digitales Evaluierungstool für Behörden schaffen.
  5. Evaluierungen durch eine politisch hoch angesiedelte Stelle zentral koordinieren und funktional unabhängig kontrollieren.
  6. Ein Online-Dashboard schaffen, auf dem alle Evaluierungstermine, -ergebnisse, Stellungnahmen und Folgemaßnahmen öffentlich einsehbar sind.
  7. Nicht nur neue Rechtsakte, sondern auch den bestehenden Regelungsbestand systematisch evaluieren.
  8. Sunset-Klauseln durch weitere Instrumente wie messbare quantitative Zielvorgaben für die Reduzierung von Bürokratiekosten flankieren und zusätzliche Anreize durch eine öffentliche Hervorhebung behördlicher Erfolge oder Versäumnisse beim Bürokratieabbau setzen.
  9. Auch die Sunsetting-Prozesse selbst regelmäßig evaluieren.
  10. Strategien zur Einbindung künstlicher Intelligenz bei der Evaluierung entwickeln.
Datum
16.3.2026, München

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