Belastungen aufgrund von Art. 30 und 33 der Datenschutz-Grundverordnung
Die vom Centrum für Europäische Politik (CEP) und der Prognos AG erstellte Studie vergleicht die regulatorischen Belastungen und Erfüllungskosten durch Art. 30 und 33 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Unternehmen in Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich.
Das Ergebnis: Insbesondere international tätige Unternehmen müssen in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlichen Vorgaben entsprechen. Es ist dabei für sie oft nicht eindeutig klar, welche Aktionen sie ableiten müssen. Die Unternehmen wünschen sich unter anderem eine EU-weite Harmonisierung der geforderten Angaben und das Arbeiten mit festen Vorlagen.
Die Wissenschaftler empfehlen präzisere Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe, die tatsächliche Befreiung vom Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für kleine und mittlere Unternehmen, eine bessere Unterstützung seitens der Behörden sowie ein einheitliches Meldeverfahren bei den Datenschutzbehörden unter Berücksichtigung von Nutzerorientierung, reibungslosem Nutzererlebnis und Automatisierung.